Fragen & Antworten:Die Feststellung der BerufsunfähigkeitEine Erkrankung oder ein Unfall, die den Verlust der Arbeitskraft zur Folge haben,muss der Versicherte seiner Versicherungsgesllschaft melden und einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen stellen. Parallel zur Stellung des Antrags muss der Versicherte seinen Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht befreien und der Versicherung zu ermöglichen, die notwendigen Informationen einzuholen um den Antrag zu bewerten. Versicherter und Arzt bekommen dann zur Dokumentation des Krankheitsbildes von der Versicherung ein Formular zur Beantwortung geschickt. Das Formular an den VersichertenDer Versicherte muss in dem Formular zur die Beschwerden bzw. die Verletzungenbeschreiben, die ihn bei der Ausübung seines Berufes hindern. Die Versicherung muss ein dadurch ein vollständiges Bild zum Gesundheitszustand, der beruflichen Tätigkeit und des beruflichen Bildungsniveaus erhalten. Hierzu gehören...- die Benennung von besuchten Ärzten, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen,- die Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit, - die Benennung, welche Arbeiten noch ausgeübt werden können, - die Beschreibung des beruflichen Werdegangs. Das Formular an den ArztDie Versicherung schickt nach dem Eingang des Antrags dem behandelnden Arztbzw. dem Hausarzt den Ärztlichen Bericht zur Berufsunfähigkeit. In diesem Formular beschreibt der Arzt seine Diagnose, das Krankheitsbild oder die Verletzungen. Er ist dazu aufgerufen alle Informationen, die zur Beurteilung des Zustandes des Versicherten nützlich sind, der Versicherung zur Beurteilung des Zustands des Versicherten zur Verfügung zu stellen. |
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